Die Verfolgung politischer Zwecke

Die Verfolgung politischer Zwecke ist eine Klanginstallation, die sich mit der Auseinandersetzung um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit einiger Vereine in den letzten Jahren durch Finanzbehörden beschäftigt.
Am Bekanntesten dürfte die Aberkennung bei Attac sein, dieser Fall mit seinen verschiedenen juristischen Instanzen hatte eine hohe Aufmerksamkeit. Darüber hinaus gibt es weitere Vereine, zum Teil sehr klein und ohne große überregionale Aufmerksamkeit.
Die Aberkennung hat verschiedene Gründe. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen zur Zeit zwei Aspekte: sind Vereine, die sich politisch betätigen gemeinnützig? Und: sind Vereine, die z.B. Faschisten den Zugang zu ihrem Versammlungsort verwehren nicht gemeinnützig?
Im ersten Fall ist es eine Ungenauigkeit in der Abgabenordnung. Dort ist aufgeführt, dass ein Verein gemeinnützig sein kann, wenn er den Zweck der politischen Bildung verfolgt. Politische Bildung wird nicht als politische Beteiligung verstanden. Hierzu sehen einige Finanzämter für Vereine die gleichen Richtlinien wie für Parteien als geltend an. In einem Rechtsgutachten wird dies kritisch hinterfragt.
Die Politik ist in diesem Fall gefragt, da sie mir einer Änderung der Abgabenordnung Rechtssicherheit schaffen könnte. Doch trotz einiger Ankündigungen ist dort noch nichts geschehen.
Im zweiten Fall geht es darum, dass ein Verein nur dann gemeinnützig sein kann, wenn er allen Menschen offen steht. Das bedeutet, dass es keine Vereine geben könnte, die Menschen ausschließen, die bekannt sind, sich diskriminierend zu äußern. Gelinde gesagt.

Es hat sich eine Allianz für Rechtssicherheit gegründet, die auf verschiedenen Wegen versucht, dass es eben diese Rechtssicherheit bald gibt. Denn nicht wenige Vereine sind von einem Verlust der Gemeinnützigkeit potentiell bedroht. Und ein Verlust der Gemeinnützigkeit bedeutet häufig auch das Ende eines Vereines, da eine Aberkennung immer die vergangenen drei Jahre betrifft. Die Aberkennung erfolgt also Rückwirkend, was zumeist eine hohe Steuernachforderung mit sich bringt.

Eine Frage, die sich stellt, ist, ob es sich hier tatsächlich lediglich um finanzbehördliche Probleme handelt. Viele Vereine sind verunsichert, wie sie sich noch äußern dürfen. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit kann also auch als eine Art Zensur angesehen werden und/oder zu einer Selbstzensur führen.

In der Klanginstallation Die Verfolgung politischer Zwecke durchdringen sich die verschiedenen Äußerungen. Urteile und Pressemitteilungen der Finanzämter werden durch Analysen und Forderungen beeinflusst. Eine Aussage ist der Träger einer anderen. Und mittendrin steigt immer wieder das Fundament der Auseinandersetzung auf: die Abgabenordnung.
Manchmal beziehen sich Gestzestexte und Urteile selbstvergessen auf sich selbst, manchmal durchbricht ein Kommentar wütend die Echokammer.

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